... BITTE WARTEN ...

Unser Service für Sie

Auf den folgenden Seiten haben Sie die Möglichkeit sich zu informieren, Formulare sowie Checklisten zu downloaden als auch einige hilfreiche Berechnungen durchzuführen.
Die LVBZ Steuerberatungsgesellschaft mbH als Ihr kompetenter Ansprechpartner in steuerlichen- als auch in sozialversicherungsrechtlichen Belangen hat einen hohen Standard an Informationen und Möglichkeiten die sie Ihnen bietet.
Sollte jedoch einmal nicht die von Ihnen gewünschte Information / Arbeitsunterlage vorhanden sein, so können Sie uns gerne über das Kontaktformular schreiben.
Wir werden uns umgehend um Ihr Anliegen kümmern.

Unserer Downloaddatenbank können Sie einige wichtige Formulare und Schreiben entnehmen.
Der Umfang der angebotenen Inhalte wird kontinuierlich erweitert.
Bestandsaufnahmebogen Der Bestandsaufnahmebogen ist von bilanzierenden Unternehmen jeweils am Wirtschaftsjahresende im Rahmen der Inventur auszufüllen.
Mit dem Bestandsaufnahmebogen werden die jeweiligen Bestände auf einen Stichtag ermittelt.

Vollmacht Damit die LVBZ Steuerberatungsgesellschaft mbH gegenüber dem Finanzamt für Sie tätig werden kann ist es notwendig, dass Sie uns vorher eine entsprechende Vollmacht unterschrieben vorgelegt haben.
Das Blanko-Formular können Sie hier der Datenbank entnehmen.

Fragebogen Gefü-Beschäftigung Sollten Sie planen eine geringfügig entlohnte Arbeitskraft einzustellen, so können Sie diesen Fragebogen nutzen um alle relevanten Daten Ihres neuen Angestellten zu erfassen.
Nachdem Ihr Angestellter den Fragebogen ausgefüllt hat, können Sie uns diesen zusenden und wir werden Ihren neuen Mitarbeiter mit den entsprechenden Daten in die Lohnbuchhaltung aufnehmen.

Arbeitszeiterfassung MiniJob Die Dokumentationspflichten im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind eng gestrickt.
Mit dieser Vorlage kann Ihr Angestellter seine Zeiten optimal nach allen gesetzlichen Vorschriften zuverlässig erfassen.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung Sollte Ihr geringfügig entlohnter Mitarbeiter von der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung Gebrauch machen wollen, so füllen Sie und Ihr Mitarbeiter dieses Schreiben aus und senden es uns unterschieben zu.
Wir werden das Schreiben mit zu den Entgeltunterlagen nehmen und aufbewahren.

Wofür benötige ich eine UST-ID-Nr. ?

Die UST-ID-Nr. benötigen Sie, wenn Sie als Unternehmer oder Unternehmerin Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet gem. §4 Abs. 1 Nummer 1 UStG liefern oder einen Erwerb aus dem vorbezeichneten Gebiet durchführen möchten.
Mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann Ihr Geschäftspartner im übrigen Gemeinschaftsgebiet prüfen, ob Sie ein Unternehmer sind oder nicht.
Umgekehrt können Sie mit der UST-ID-Nr. ebenfalls prüfen, ob Ihr Geschäftspartner ein im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässiger Unternehmer ist.
Sollte diese Prüfung positiv ausfallen, so können Sie unter gewissen Voraussetzung eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung durchführen.
Prüfung einer UST-ID-Nr. Die Europäische Kommission bietet Ihnen die Möglichkeit über eine Onlineabfrage herauszufinden, ob eine UST-ID-Nr. die Sie von Ihrem Geschäftspartner erhalten haben noch gültig ist..

UST-ID-Nr. beantragen Das Bundeszentralamt für Steuern ist für die Vergabe der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zuständig.
Sollten Sie noch keine UST-ID-Nr. besitzen, so haben Sie hier die Möglichkeit eine neue zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass das Bundeszentralamt für Steuern Ihnen die zugeteilte UST-ID-Nr. auf dem Postweg zukommen lässt.
Nach der Eingabe Ihrer Daten erhalten Sie aufgrund des Datenschutzes vorerst keine Auswertung.

Hier haben wir Ihnen einige hilfreiche Links zusammengestellt.

Behörden:

Zoll Deutschland Der deutsche Zoll ist unter anderem für die KFZ-Steuer sowie die Kontrolle von Ein- und Ausfuhren zuständig.

OFD Niedersachen - FA Zeven Hier finden Sie einige Kontaktinformationen zum Finanzamt Zeven.

Bundesagentur für Arbeit Die Website der Bundesagentur für Arbeit.



Rentenversicherung / Lohn und Gehalt:

Minijob Zentrale Die Website der MiniJob Zentrale Essen.

Deutsche Rentenversicherung Die Website der Deutschen Rentenversicherung Bund.

SVLFG Die Website der Sozialsversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.



Rechner:

Lohn- und EST-Rechner Auf dieser Seite des Bundefinanzministeriums haben Sie die Möglichkeit die anfallende Einkommen- sowie Lohnsteuer für einen eingebenen Betrag zu ermitteln.

Elterngeldrechner Hier haben Sie die Möglichkeit das voraussichtliche Elterngeld zu berechnen.



Sonstiges:

Bundesfinanzhof Die Website des Bundesfinanzhofes. Auf dieser Website haben Sie die Möglichkeit die Entscheidungen des BFH einzusehen.

Elster Die Website von Elster.

Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung Der Server der Bundesfinanzverwaltung für den Download von sämtlichen Formularen.

IHK Die Website der Bundesgeschäftsstelle der Industrie und Handelskammer.

Bund der Steuerzahler Die Website des Bund´s der Steuerzahler.

HAUFE Auf dieser Website haben Sie die Möglichkeit weitere aktuelle Änderungen des Steuerrechts einzusehen.