An dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen rund um das Thema COVID-19 und dessen Auswirkung auf den regulären Geschäftsbetrieb informieren.
Mandanteninformation KW 14/2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mandanten,
wir möchten Sie über folgende Neuigkeiten bezüglich der Hilfestellungen in der aktuellen Corona-Krise informieren.
Das Bundesfamilienministerium veröffentlichte am 23. März 2020 in einer Pressemitteilung, dass Ministerin Giffey zur Unterstützung für Eltern in der Corona-Zeit ein Notfall-KIZ startet. Zudem können Eltern mit Verdienstausfall ihren Anspruch auf Zusatzleistungen prüfen.
Außerdem beschloss die Bundesregierung: Die Landwirtschaft wird als systemrelevant anerkannt. Saisonarbeit wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet und es wird eine Ausweitung der 70-Tage-Regelung geben. Arbeitnehmerüberlassungen sind ohne Erlaubnis möglich, die Hinzuverdienstgrenze für Ruheständler wurde angehoben und die Ausnahmen bei den Arbeitszeitvorgaben werden erweitert.
Hinzu kommen die Möglichkeiten der zinsfreien Steuerstundungen, Anpassungen der Vorauszahlungen und Bürgschaften seitens des Landes. Auch die Kurzarbeit zur Senkung der Lohnkosten ist nicht zu vernachlässigen. Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen kann ebenfalls die Liquidität schonen. Darüber hinaus gibt es im Falle einer Quarantäne weitere Unterstützungen für Verdienstausfälle.
Die folgenden Links dienen zusätzlich zu Ihrer Information: